Für Eltern
Verheiratete Paare mit Kindern haben Anrecht auf mehr Kindergeld, wenn man mit dem früheren Partner ebenfalls Kinder hat. Alle Kinder werden zusammengezählt, so dass beispielsweise vom 4. Kind an ein „Mehrkindergeld“ in Höhe von 25 Euro pro Kind in Anspruch genommen werden kann. Statt 190 Euro erhalten Sie mit unserer Hilfe 215 Euro monatlich.
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