Für Kapitalanleger

Für Kapitalanleger

Grundsätzlich gilt die Einkommenssteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenten etc. dur die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% als abgegolten. Wenn Sie Ihre Zinsen dennoch in der Steuererklärung angeben, können SIe nur profitieren.

  • Es wird überprüft, ob der Sparerfreibetrag, z.B. bei Ehegatten oder mehreren Geldanlagen, richtig ausgeschöpft wurde.
  • Wenn keine Einkommenssteuer anfällt oder diese geringer ist als die Abgeltungssteuer, kann die Abgeltungssteuer ganz oder teilweise erstattet werden.
  • Fehler bei der Abgeltungssteuer können über den Weg der Steuererklärung korrigiert werden, z.B. wenn die Abgeltungssteuer falsch oder keine Kirchensteuer berechnet wurde.
  • Bestimmte Zinsen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer und gehören in die Steuererklärung, wie z.B. für privat gewährte Darlehen u.v.m.

 

Fragen Sie Ihre Steuerberaterin.